Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten.
So das Dekret Christus Dominus,9 (Abkürzung: CD)
„über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche“,
vom 28. 10. 1965.(Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils)
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